Allgemeine Geschäftsbedingungen

…für Tagesfahrten der Firma Lausitz Touristik GmbH für Vertragsabschlüsse ab 01.07.2018

( 1 ) Stellung von LT

  • LT erbringt die ausgeschriebenen Tagesfahrtenleistungen als Dienstleister und unmittelbarer Vertragspartner des Kunden bzw. des Auftraggebers.
  • Auf das Rechtsverhältnis zwischen LT und dem Kunden, bzw. dem Auftraggeber finden in erster Linie die mit LT getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung.
  • Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur Anwendung auf die Tagesfahrten von LT. Auf Reiseverträge und Mehrtagesfahrten, die Unterkunftsleistungen beinhalten, finden die Reisebedingungen für Pauschalreisen von LT Anwendung.

( 2 ) Vertragsabschluss, Stellung eines Gruppenauftragsgebers

  • Für alle Buchungen von Tagesfahrten gilt:
    1. Buchungen werden nur als Präsenzbuchung, telefonisch, per Fax oder per E-Mail entgegengenommen.
    2. Grundlage des Angebots von LT und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Tagesfahrtangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
    3. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von LT vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Leistungen erklärt.
    4. Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitteilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Das gleiche gilt entsprechend für Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortliche im Hinblick auf geschlossene Gruppentagesfahrten im Sinne der nachstehenden Ziffer 11.1 und die vom Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortlichen angemeldeten Tagesfahrtteilnehmer.
  • Buchungen von Tagesfahrten sind unmittelbar für den Kunden verbindlich und führen bereits durch die telefonische oder mündliche Bestätigung von LT zum Abschluss des verbindlichen Vertrages über Tagesfahrten. Der Vertrag kommt also mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch LT zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. LT informiert den Kunden ca. 1 Woche vor Abfahrt schriftlich oder telefonisch über die Abfahrtszeiten.
  • LT weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch wenn der Dienstleistungsvertrag im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.

( 3 ) Leistungen: Abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Witterungsverhältnisse

  • Die geschuldete Leistung von LT besteht aus der Erbringung der jeweiligen Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.
  • Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit LT, für die aus Beweisgründen dringend die Textform empfohlen wird.
  • Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen und, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der jeweiligen Leistungserbringung) und von LT nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.
  • Angaben zur Dauer von Leistungen sind Circa-Angaben.
  • Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Leistungen gilt:
  1. Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Leistungen bei jedem Wetter statt.
  2. Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden, bzw. den Auftrag-geber nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit LT. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungs-verhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden bzw. der Teilnehmer des Auftraggebers an der Leistung so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Kunden bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist.
  3. Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Leistung vor oder sind vor Leistungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Kunden bzw. dem Auftraggeber und LT vorbehalten, den Vertrag über die Leistung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.

( 4 ) Leistungerbringung und Zahlungsmodalidäten

  • Die vereinbarten Leistungen schließen die Erbringung der Leistungen und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein.
  • Nach Abschluss des Reisevertrages sind durch den Kunden 15 % des Reisepreises zu zahlen. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor der Fahrt zu entrichten.
  • Soweit kein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht des Kunden besteht und LT zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, gilt:
    1. Leistet der Kunde den Leistungspreis bei Vorliegen der Fälligkeitsvor-aussetzungen nicht oder nicht vollständig, so ist LT berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und vom Kunden Schadensersatz gem. §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB nach Maßgabe nachstehender Ziffer 7.3 zu fordern.
    2. Ohne vollständige Bezahlung des Leistungspreises besteht kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme der Leistungen.

( 5 ) Umbuchung: Änderung

  • Ein Anspruch des Kunden bzw. des Auftraggebers nach Vertrags-abschluss auf Änderungen hinsichtlich des Termins der Leistung, der Uhrzeit, des Ausgangs- und des Zielortes der Leistung (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden bzw. des Auftraggebers dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann LT bis 7 Werktage vor Leistungsbeginn ein Umbuchungsentgelt erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt 10,00 € pro Umbuchungsvorgang. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten LT nachzuweisen, dass die durch die Vornahme der Umbuchung entstandenen Kosten wesentlich geringer sind, als das vereinbarte Umbuchungsentgelt. In diesem Fall haben der Kunde bzw. der Auftraggeber nur die geringeren Kosten zu bezahlen.
  • Umbuchungswünsche des Kunden, die später als 7 Tage vor Leistungs-beginn erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Dienstleistungsvertrag mit LT gemäß Ziffer 7. dieser Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden.
  • Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

( 6 ) Kündigung durch den Kunden bzw. Auftraggeber; Rücktritt

  • Der Kunde bzw. der Auftraggeber können den Vertrag mit LT nach Vertragsabschluss bis 30 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn gegen eine Gebühr von 15,00 € pro Person kündigen. Danach vorgenommene Stornierungen werden mit 50 % des Reisepreises berechnet. Die Kündigung bedarf keiner bestimmten Form. Eine Kündigung in Textform wird jedoch dringend empfohlen.
  • Bei Stornierung einer Tagesfahrt in der Eintrittskarten enthalten sind, ist ab 45 Tage vor Reisebeginn zusätzlich zu den Stornierungskosten der volle Preis der Eintrittskarte durch den Kunden zu entrichten, sofern diese durch LT nicht anderweitig genutzt werden kann.
  • Bei Nichterscheinen zur Fahrt ist der volle Fahrpreis zu entrichten. LT hat sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Ver-gütung, die LT durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienst-leistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt. Ersparte Aufwendungen in Bezug auf Zusatzleistungen sind jedoch von LT an den Kunden nur insoweit zu erstatten, als gegenüber den jeweiligen Leistungs-trägern ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Erstattung bzw. Rückvergütung besteht und von diesen auch tatsächlich erlangt werden kann.
  • Dem Kunden bleibt es unbenommen, LT nachzuweisen, dass überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Entschädigungspauschale.
  • LT behält sich vor, anstelle der vorstehenden Beträge eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit LT nachweist, dass LT wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind, insbesondere, soweit einzelne Leistungsbestandteile der Tagesfahrt seitens der Leistungsträger nicht erstattet werden sollten. Macht LT einen solchen Anspruch geltend, so ist LT verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
  • Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Kunden im Falle von Mängeln der Dienstleistungen von LT sowie sonstige gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt.
  • LT kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen bis 14 Tage vor der Fahrt zurücktreten.
  • LT ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Tagesfahrt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
  • Wird die Tagesfahrtleistung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

( 7 ) Haftung von LT; Versicherung

  • Eine Haftung von LT für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden bzw. Auftraggebers resultieren, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden von LT nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde.
  • LT haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben oder sonstigen Anbietern, die anlässlich der Leistung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung von LT ursächlich oder mitursächlich war.

Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber wird der Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung ausdrücklich empfohlen.

( 8 ) Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

  • LT kann den Dienstleistungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von LT nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
  • Kündigt LT, so behält LT den Anspruch auf den Leistungspreis; LT muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die LT aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

( 9 ) Zusatzbedingungen bei Tagesfahrten geschlossener Gruppen

  • Die nachstehenden Bedingungen gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LT für Tagesfahrten geschlossener Gruppen. Tagesfahrten für geschlossene Gruppen im Sinne dieser Bestimmungen sind ausschließlich Gruppenfahrten, die von LT als verantwortlichem Anbieter organisiert und über einen Gruppenverantwortlichen bzw. Auftrag-geber gebucht und/oder abgewickelt werden, der als Bevollmächtigter für einen bestimmten Teilnehmerkreis handelt.
  • LT und der jeweilige Gruppenauftraggeber können in Bezug auf eine solche Gruppenfahrt vereinbaren, dass dem Gruppenauftraggeber als bevollmächtigtem Vertreter der Gruppenteilnehmer besondere Rechte eingeräumt werden.
  • LT haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, gleich welcher Art, die – mit oder ohne Kenntnis von LT – vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen zusätzlich zu den Leistungen von LT angeboten, organisiert, durchgeführt und/oder den Kunden zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen insbesondere vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen organisierte An- und Abreisen zu und von dem mit LT vertraglich vereinbarten Ab- und Rückfahrtort, nicht im Leistungsumfang von LT enthaltene Veranstaltungen vor und nach der Tagesfahrt und unter-wegs (Fahrten, Ausflüge, Begegnungen usw.) sowie vom Gruppenauftrag-geber bzw. Gruppenverantwortlichen selbst eingesetzte und von LT vertraglich nicht geschuldete Repräsentanten.
  • LT haftet nicht für Maßnahmen und Unterlassungen des Gruppen-auftraggebers bzw. Gruppenverantwortlichen oder des vom Gruppen-auftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen eingesetzten Repräsentanten vor, während und nach der Tagesfahrt, insbesondere nicht für Änderungen vertraglicher Leistungen, welche nicht mit LT abgestimmt sind, Weisungen an örtliche Führer, Sonderabsprachen mit den verschiedenen Leistungsträgern, Auskünften und Zusicherungen gegenüber den Kunden.
  • Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortliche oder von diesen eingesetzte Repräsentanten nicht berechtigt oder bevollmächtigt, Mängelanzeigen der Gruppenteilnehmer entgegenzunehmen. Sie sind auch nicht berechtigt vor, während oder nach der Tagesfahrt für LT Beanstandungen des Kunden oder Zahlungsansprüche namens LT anzuerkennen.

( 10 ) Rechtswahl; Gerichtsstand; Verbraucherstreitbeilegung

  • Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen LT und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann LT nur am Sitz von LT verklagen.
  • Für Klagen von LT gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von LT vereinbart.
  • Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
    1. wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und LT anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
    2. wenn und insoweit auf den Dienstleistungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
  • LT weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass LT nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt.

Veranstalter der Tagesfahrten ist:
Lausitz Touristik GmbH
Geschäftsführer: Marita Stecher / Steffen Krebs
Handelsregister: HRB 5409 Cottbus
Berliner Str. 2
03046 Cottbus
Telefon: 0355/20777
Telefax: 0355/4869841
e-Mail: lausitz-touristik@web.de